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Architekturbüro Peters & Onken  
         
 
Leistungen des Architekten


Was leistet ein Architekt?

Er berät.
er entwirft, konstruiert, holt Angebote ein, prüft sie und rechnet ab.
Er beurteilt und koordiniert.
Er überwacht die Bauausführung

In § 15 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Vielfalt seiner Leistungen zusammengefaßt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind:

  • Grundlagenermittlung
    Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung.

  • Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
    Erabeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planugsaufgabe

  • Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe.

  • Genehmigungsplanung
    Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen.

  • Ausführungsplanung
    Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung.

  • Vorbereitung der Vergabe
    Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.

  • Mitwirkung bei der Vergabe
    Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.

  • Objektüberwachung (Bauüberwachung)
    Überwachen der Ausfühurng des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen in künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und den Leistungsbeschreibungen mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

  • Objektbetreuung und Dokumentation
    Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses.