Was leistet ein Architekt?
Er berät.
er entwirft, konstruiert, holt Angebote ein, prüft sie und
rechnet ab.
Er beurteilt und koordiniert.
Er überwacht die Bauausführung
In § 15 HOAI (Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und Ingenieure - Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) ist die Vielfalt seiner Leistungen
zusammengefaßt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung
seines Auftrages erforderlich sind:
- Grundlagenermittlung
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe
durch die Planung.
- Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)
Erabeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planugsaufgabe
- Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe.
- Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen
Genehmigungen und Zustimmungen.
- Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung.
- Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln der Massen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
- Mitwirkung bei der Vergabe
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe.
- Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Überwachen der Ausfühurng des Objekts auf Übereinstimmung
mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen
in künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
und den Leistungsbeschreibungen mit den anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften.
- Objektbetreuung und Dokumentation
Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der
Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses.