Was ist ein Architekt?
Ein Techniker, sagen die einen.
Ein Künstler, meinen die anderen.
Ein Traumberuf, behaupteten noch bis vor wenigen Jahren die Illustrierten.
Ein Alptraumberuf, sagen sie heute.
Der Gesetzgeber hat seine Aufgaben in den Länderarchitektengesetzen
etwa wie folgt beschrieben:
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Berufsaufgaben
des Architekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche
Planung von Bauwerken.
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Zu
den Berufsaufgaben des Architekten, Inenarchitekten und Garten-
und Landschaftsarchitekten gehören auch die Beratung, Betreuung
und Vertretung des Bauherrn in den mit der Planung und Durchführung
eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung
der Ausführung.
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Zu
den Berufaufgaben des Architekten und des Garten- und Landschaftsarchitekten
gehören auch die Ausarbeitung städtebaulicher Pläne
und die Mitwirkung bei der Landesplanung und Regionalplanung.
- Zu den Berufsaufgaben aller Architekten kann auch die Rationalisierung
von Planung und Plandurchführung sowie die Erstellung von
Fachgutachten gehören.
Und wer sich Architekt nennen darf, steht ebenfalls im Gesetz.
Die Berufsbezeichnung "Architekt", "Innenarchitekt"
oder "Garten- und Landschaftsbauarchitekt", darf nur
führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architetenliste
eingetragen ist.
Bei den Länderarchitektenkammern kann der Bauherr erfahren,
ob ein Planer in die Architektenliste eingetragen ist und damit
die geforderten Qualifikationen besitzt.