Home      
Projekte   Inhaber  
Architekturbüro   Profil  
Anfahrt   Philosophie  
Kontakt   Arbeitsbereich des Architekten  
Impressum   Leistungsspektrum
         

     
 
 
Architekturbüro Peters & Onken  
         
 
Arbeitsbereich des Architekten


Was ist ein Architekt?

Ein Techniker, sagen die einen.
Ein Künstler, meinen die anderen.
Ein Traumberuf, behaupteten noch bis vor wenigen Jahren die Illustrierten.
Ein Alptraumberuf, sagen sie heute.

Der Gesetzgeber hat seine Aufgaben in den Länderarchitektengesetzen etwa wie folgt beschrieben:

  • Berufsaufgaben des Architekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken.

  • Zu den Berufsaufgaben des Architekten, Inenarchitekten und Garten- und Landschaftsarchitekten gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung der Ausführung.

  • Zu den Berufaufgaben des Architekten und des Garten- und Landschaftsarchitekten gehören auch die Ausarbeitung städtebaulicher Pläne und die Mitwirkung bei der Landesplanung und Regionalplanung.

  • Zu den Berufsaufgaben aller Architekten kann auch die Rationalisierung von Planung und Plandurchführung sowie die Erstellung von Fachgutachten gehören.

Und wer sich Architekt nennen darf, steht ebenfalls im Gesetz.

Die Berufsbezeichnung "Architekt", "Innenarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsbauarchitekt", darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architetenliste eingetragen ist.

Bei den Länderarchitektenkammern kann der Bauherr erfahren, ob ein Planer in die Architektenliste eingetragen ist und damit die geforderten Qualifikationen besitzt.